Niklas Forntheil

Der Trai­nings­be­trieb auf dem Lein­we­ber­ring ist unter Beach­tung der Auf­la­gen wie­der möglich.

Auflagen der Stadt Bielefeld sind unbedingt zu beachten

Der DMSC Bie­le­feld e.V. im ADAC gibt den Lein­we­ber­ring für das DMSC-Tri­al-Trai­ning unter Beach­tung von kla­ren Ver­hal­tens­an­wei­sun­gen frei.

Der Vor­stand des DMSC hat die heu­ti­ge Nach­richt der Stadt Bie­le­feld bzw. des Stadt­sport­bun­des ein­ge­hend geprüft und reak­ti­viert die Lis­te mit kla­ren Hand­lungs­an­wei­sun­gen für alle akti­ven Club­mit­glie­der, die bereits im letz­ten Jahr den Trai­nings­be­trieb wie­der ermög­lich­te. Dabei gel­ten fol­gen­de Kern­in­hal­te der städ­ti­schen Anordnung:

  • Auf unge­deck­ten Sport­an­la­gen kön­nen Ein­zel­per­so­nen oder zwei Per­so­nen zusam­men oder mehr als zwei Per­so­nen aus einem Haus­stand ohne Abstands­ge­bot Sport betreiben.
  • Zwi­schen den sich so bil­den­den Paa­ren und Einzelsportler*innen, bzw. zwi­schen sich so bil­den­den Paa­ren und Grup­pen bzw. zwi­schen sich so bil­den­den Grup­pen und Einzelsportler*innen bzw. zwi­schen Einzelsportler*in und Einzelsportler*in ist ein Sicher­heits­ab­stand von 5 Metern einzuhalten.
  • Eine Anlei­tung eines*r Einzelsportler*in durch eine*n Übungsleiter*in oder Trainer*n ist mög­lich.
    Eine inter­ne Anwei­sung sieht vor, sich vor Trai­nings­be­ginn per Whats­App oder E‑Mail bei Ste­phan Pran­te anzu­mel­den, um einen jeder­zei­ti­gen Nach­halt zu gewähr­leis­ten. Die­sen Anord­nun­gen ist unbe­dingt Fol­ge zu leis­ten. Bei Zuwi­der­hand­lun­gen behält sich der DMSC Bie­le­feld Sank­ti­ons­maß­nah­men vor! Die Ver­ein­ba­rung ist hier downloadbar:
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