Antonio Indenbirken

DMSC erlässt neue Nutzungsregeln für den Trainingsbetrieb auf dem Leineweberring

Der Motor Sport Club Bie­le­feld e.V. im ADAC (DMSC) führt neben dem Int. Motor­rad­ren­nen als Kern­ver­an­stal­tung u. a. auch Mofa-Endu­ro- und Tri­al-Ver­an­stal­tun­gen durch. Wei­ter­hin enga­giert er sich, einen regel­mä­ßi­gen Tri­al-Trai­nings­be­trieb anzu­bie­ten. Dies­be­züg­lich wur­den auf Wunsch der DMSC-Tri­al­sport­ler neue Nut­zungs­re­ge­lun­gen für einen geord­ne­ten Trai­nings­be­trieb ent­wi­ckelt, die am 03.10.2022 ver­ab­schie­det wur­den und mit sofor­ti­ger Wir­kung in Kraft tre­ten. Sie sehen u. a. fes­te Trai­nings­zei­ten unter Lei­tung einer auf­sichts­füh­ren­den Per­son (zer­ti­fi­zier­ter Trai­ner oder Dele­gie­rung auf eine eigens dafür beschul­te Per­son) vor. Wei­ter­hin ist die recht­zei­ti­ge Anmel­dung zum Trai­ning Vorraus­set­zung für die Teil­nah­me. Dafür nutzt der DMSC ana­log des ADAC für sein Trai­nings­ge­län­de in Bie­le­feld-Brack­we­de zukünf­tig die Soft­ware „Team­up”.

Für eine Neu­re­ge­lung spra­chen sich nicht nur die Akti­ven aus, auch für den Vor­stand erge­ben sich durch die zukünf­ti­ge digi­ta­le Erfas­sung Zeit­er­spar­nis­se, um u. a.  die uner­läss­li­che Mel­dung an den Ver­si­che­rer zu ermög­li­chen und einen Über­blick zu erhal­ten, wie das Trai­ning sei­tens der Akti­ven ange­nom­men wird. Die Ter­min­ko­or­di­na­ti­on von Trai­ning und Teil­neh­men­den wird ent­schie­den erleich­tert, da mit „Team­up” auf eine bereits bewähr­te Erfas­sungs­me­tho­de gesetzt wird.

Aus­ge­wähl­te Inhal­te der Nutzungsregeln:

  • Am Trai­nings­be­trieb teil­neh­men darf jedes offi­zi­el­le Mit­glied des DMSC nach Unter­zeich­nung eines aktu­el­len Haftungsverzichts.
  • Exter­ne haben nach Rück­spra­che mit dem Tri­al­be­auf­trag­ten und vor­he­ri­ger Anmel­dung eben­falls die Mög­lich­keit der Teil­nah­me. Ein Nut­zungs­ent­geld kann erho­ben werden.
  • Zum Trai­nings­be­trieb sind aus­schließ­lich Fahr­rad­tri­al-Bikes und Tri­al-Motor­rä­der zugelassen.
  • Die regel­mä­ßi­gen offi­zi­el­len Trai­nings­zei­ten sind:
    Mitt­woch von 16.00 bis 20.00 Uhr
    Sams­tag von 13.00 bis 17.00 Uhr
  • Abwei­chen­de Zei­ten kön­nen durch den Tri­al­be­auf­trag­ten (o. V. – i. d. R. der Sport­lei­ter) fest­ge­legt werden.
  • Für jede Trai­nings­ein­heit müs­sen min­des­tens zwei Per­so­nen anwe­send sein.
  • Das Befah­ren außer­halb der genann­ten Zei­ten ist nicht gestattet.
  • Die vor­he­ri­ge (digi­ta­le) Anmel­dung ist Pflicht vor einer Trainingsteilnahme.
  • Jeder­mann hat sich so zu ver­hal­ten, dass er nie­man­den gefähr­det oder beläs­tigt. Das Gelän­de ist stets sau­ber zu ver­las­sen. Abfäl­le sind selbst zu entsorgen.

Um den Sport­lern den Umstieg zu erleich­tern, wur­de eigens eine Hand­lungs­an­wei­sung „Team­Up” erstellt die eben­falls zum Down­load ange­bo­ten wird. Bei jeg­li­chen Fra­gen zur Anmel­dung und Nut­zung steht die Geschäfts­stel­le mit Rat und Tat zur Seite.

DMSC Bie­le­feld e.V. im ADAC

Die Nutzungsregeln und die Handlungsanweisung können hier eingesehen und heruntergeladen werden:

Hier geht’s zu den Anmeldungen für das Trial-Training:

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