Flug- /​ Fahr­ver­bot für Droh­nen und ande­re fern­ge­steu­er­te Gerätschaften

Verbot von Drohnen, Multicoptern, ferngesteuerten Modellfahrzeugen und analogen Gerätschaften auf dem Leineweberring

Aus gege­be­nem Anlass wei­sen wir dar­auf­hin, dass das Betrei­ben von Droh­nen, Mul­ti­c­op­tern, fern­ge­steu­er­ten Modell­fahr­zeu­gen und ana­lo­gen Gerät­schaf­ten auf dem Lei­ne­we­ber­ring nicht gestat­tet ist.

Lei­der muss­ten wir fest­stel­len, dass die von uns an den Ein­gän­gen zum Lei­ne­we­ber­ring auf­ge­stell­ten Hin­weis­schil­der ent­wen­det bzw. über­sprüht wurden.

Als Päch­ter des Gelän­des steht uns jedoch auch ohne aus­ge­häng­tem Hin­weis das Haus­recht zu. Wir sehen uns gezwun­gen, wie­der­hol­te Ver­stö­ße gegen das Ver­bot in Zukunft zu ahn­den und unser Haus­recht wahrzunehmen.

Das Hin­weis­schild ist hier ersichtlich:

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